GaFöG
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
ab dem Schuljahr 2026/2027 gibt es eine wichtige Neuerung für Familien mit Grundschulkindern.
Alle Kinder, die nach den Sommerferien 2026 in die 1. Klasse kommen, haben dann einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Grundlage dafür ist das sogenannte Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG).
Was bedeutet das für Ihr Kind?
Der Anspruch gilt:
an Schultagen im Rahmen der Ganztagsschule
zusätzlich in den Schulferien
→ bis zu 8 Wochen Ferienbetreuung pro Schuljahr
Für Ihr Kind besteht der Anspruch auf Ferienbetreuung erstmals ab den Herbstferien 2026
(05.10.2026 bis 16.10.2026).
Die Verbandsgemeinde Westerburg organisiert diese Ferienbetreuung im Auftrag des Westerwaldkreises.
Schrittweise Einführung
Der Anspruch wird nach und nach eingeführt:
ab 2026/2027: für Kinder der 1. Klasse
jedes Jahr kommt ein weiterer Jahrgang dazu
ab 2029/2030: Anspruch für alle Grundschulkinder in der Verbandsgemeinde – auch in den Ferien
Wichtige Infos zur Ferienbetreuung
Für die Ferienbetreuung gelten folgende Regeln:
Kosten: 150 Euro pro Woche und Kind
(Essen und Getränke sind im Preis enthalten)Die Anmeldung ist nur wochenweise möglich
(entweder eine Woche oder beide Wochen)Eine Anmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich
Anmeldung über NUPIAN
Die Anmeldung läuft über die Online-Plattform NUPIAN.
Ablauf:
März 2026: Abfrage, ob Bedarf besteht
Juli 2026: verbindliche Anmeldung
Die Informationen zur Registrierung bei NUPIAN erhalten Sie über Ihre Kindertagesstätte.
Ort der Ferienbetreuung
Die Ferienbetreuung findet zentral im Schulzentrum Westerburg statt.
Bitte beachten Sie:
Der Transport Ihres Kindes zur Ferienbetreuung
(auch aus anderen Orten der Verbandsgemeinde)
muss von den Eltern selbst organisiert werden.
Ansprechpartner
Herr Simon Gerhards
(pädagogische Planung und Organisation)Frau Ramona Zirfas
(Verwaltung)Kontak für Fragen oder Anregungen:
Ganztagsförderungsgesetz - Kreisverwaltung des Westerwaldkreises


